Neues Datenschutzrecht 1 – Grundlagen für den Schutz der Persönlichkeitsrechte
Location: Hotel Deutsches Haus
Adresse: Ruhfäutchenplatz 1, 38100 Braunschweig
Kategorie: Datenschutz
Tarif A: 0,00 € zzgl. MwSt.
Tarif B: 0,00 € zzgl. MwSt. (inkl. Ü/VP)
Anmeldeschluss: 1. August 2018
Wer sich nicht kümmert, vergibt Möglichkeiten, Kolleginnen und Kollegen zu schützen!
Datenschutz garantiert jedem Beschäftigten Schutz vor missbräuchlicher Leistungskontrolle und das Recht auf Schutz der Privatsphäre.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird zum 25. Mai 2018 rechtswirksam. Das BDSG“alt“ und bisherige EU-Datenschutzvorschriften werden außer Kraft gesetzt!
Was ändert sich mit dem Inkrafttreten der EU-DS-GVO? Viel! Die EU-Länder sind aufgefordert, den Spielraum vieler Öffnungsklauseln für nationale Regelungen auszuschöpfen. Welche Konsequenzen ergeben sich für die IT-Datenverarbeitung von personenbezogenen Beschäftigtendaten? Eine Menge!
Ebenfalls existiert ein BDSG“neu“! Dieses stimmt diese Öffnungsklauseln speziell auf deutsche Gegebenheiten ab. So wird hier die Besonderheit des BetrVG festgeschrieben und die Möglichkeiten eines Arbeitgebers, eben genau diese durch „wichtige Interessen der Unternehmung“ zu umgehen.
Teil 1 unsere Seminarreihe zum Datenschutz gibt einen ersten Einblick in die neuen Rechtsvorschriften und erläutert daraus abzuleitende Instrumente für die Arbeit in den Gremien.
Es gibt viel zu tun – wir müssen nur wissen, worüber wir reden!
Wesentliche Inhalte:
- Einführung in das Datenschutzrecht
- Persönlichkeitsrecht in der EU und der BRD – was bringt mir das in meiner Betriebsratsarbeit?
- Aufbau der DSGVO:
- Erwägungsgründe
- Kapitel und Artikel im Überblick
- Begrifflichkeiten
- Betroffenenrechte
- Zulässigkeit der Datenverarbeitung in Unternehmen
- Forderung der Datenschutzorganisation
- Die Öffnungsklauseln und Ergänzungen des BDSG“neu“
- Neueste Vorgaben und Vorlagen für Berichte
- Umsetzung in den betrieblichen/behördlichen Alltag
- Ausübung des Mitbestimmungsrechts
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX, § 40 NPersVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog entsprechendes LPersVG. Alle Seminare der TBS Niedersachsen GmbH erfüllen entsprechende Erforderlichkeit.
Kostenübernahme:
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 96 Abs. 8 SGB IX, § 37 NPersVG, § 44 Abs. 1 BPersVG, analog entsprechendes LPersVG
Buchen Sie jetzt!
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