IT-Anwendungen richtig angepackt!
Location: Pension Linn/Sealords
Adresse: Ostdorf 122, 26579 Baltrum
Kategorie: Informationstechnik
Tarif A: entfällt
Tarif B: 0,00 € zzgl. MwSt. (inkl. Ü/VP)
Anmeldeschluss: 02. August 2019
Workshop zur Mitgestaltung betrieblicher Systeme/Software/Applikationen
Ohne Frage: Ohne IT läuft der Laden nicht mehr!
Ohne Frage: In der IT sind tausende Daten von Beschäftigten!
Ohne Frage: Auswertungen auf Knopfdruck sind unproblematisch.
Die Softwareprogramme werden stets komplexer, Veränderungen finden in einigen Programmen wöchentlich statt – wer soll da noch nachkommen, wer kann das verstehen …
Genau dieses Problem wird besprochen und Lösungswege werden aufgezeigt. Zunächst wird mittels einer Muster-Rahmenvereinbarung verdeutlicht, wie Betriebsräte auch dieses Thema recht einfach und doch wirkungsvoll für sich und zum Schutz der Beschäftigten einnehmen können. Im weiteren Verlauf wird auf komplexe Systeme und Anwendungen eingegangen, um den Weg der Rahmenvereinbarung auf die Belange einer Einzelanwendung und eventuell damit verbundenen Einzel-BV zu erläutern und zu diskutieren.
Besondere Themenvertiefungen gekoppelt mit aktueller Rechtsprechung sorgen dafür, dass erworbene Kenntnisse in den betrieblichen Alltag umgesetzt werden können. Das Arbeiten in Gruppen unterstreicht dabei das Ziel, erworbene Kenntnisse zu vertiefen und diese zu festigen sowie neue Ansätze und Verfahren zu erlernen.
Neben den vom Referenten vorbereiteten Themen werden auch betriebliche Probleme und Fragestellungen der TeilnehmerInnen behandelt und beantwortet werden. Zu diesem Zweck können im Vorfeld der Veranstaltung entsprechende Fragen/Probleme an die TBS übermitteln werden. Selbstverständlich ist zu beachten, dass personenbezogene Daten unkenntlich zu machen sind.
Der Referent ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Berater/Sachverständiger für Interessenvertretungen. Es ist garantiert, dass eine praxisorientierte Vermittlung von Wissen und Erarbeitung von Regelungen im Fokus stehen werden.
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX, § 40 NPersVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog entsprechendes LPersVG. Alle Seminare der TBS Niedersachsen GmbH erfüllen entsprechende Erforderlichkeit.
Kostenübernahme:
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 96 Abs. 8 SGB IX, § 37 NPersVG, § 44 Abs. 1 BPersVG, analog entsprechendes LPersVG
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