Datenschutzrecht für die Betriebsratsarbeit – Datenschutz im BR-Büro
Location: Pension Linn/Sealords
Adresse: Ostdorf 122, 26579 Baltrum
Kategorie: Datenschutz
Referent: Lorenz Hinrichs
Tarif A: entfällt
Tarif B: 0,00 € zzgl. MwSt. (inkl. Seminargebühren,
Material, Raumkosten, Übernachtung, Vollverpflegung,
Fährgebühren, Kurtaxe)
Anmeldeschluss: 2. August 2022
Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten im Visier – Berücksichtigung neuester Gesetzgebungen und aktueller Rechtsprechung
GRUNDLAGENSEMINAR
Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist ein neues Datenschutzrecht anzuwenden, die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für den Beschäftigtendatenschutz ist seitdem außerdem das ergänzende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht für die Qualität von Betriebsvereinbarungen fest?
Und was bedeutet das für die Arbeit im Betriebs-/Personalratsbüro? Insbesondere in diesem Bereich gibt es wieder große Diskussionen über die Verantwortung, die ein Gremium bezüglich der Verarbeitung von Beschäftigtendaten trägt.
Diese Probleme werden in dieser Veranstaltung besprochen, Lösungswege aufgezeigt.
Besondere Themenvertiefungen gekoppelt mit aktueller Rechtsprechung sorgen dafür, dass erworbene Kenntnisse in den betrieblichen Alltag umgesetzt werden können. Das Arbeiten in Gruppen unterstreicht dabei das Ziel, erworbene Kenntnisse zu vertiefen und diese zu festigen sowie neue Ansätze und Verfahren zu erlernen.
Neben den vom Referenten vorbereiteten Themen werden auch betriebliche Probleme und Fragestellungen der TeilnehmerInnen behandelt und beantwortet.
Der Referent ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Berater/Sachverständiger für Interessenvertretungen. Es ist garantiert, dass eine praxisorientierte Vermittlung von Wissen und Erarbeitung von Regelungen im Fokus stehen werden.
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX, § 40 NPersVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog entsprechendes LPersVG. Alle Seminare der TBS Niedersachsen GmbH erfüllen entsprechende Erforderlichkeit.
Kostenübernahme:
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 96 Abs. 8 SGB IX, § 37 NPersVG, § 44 Abs. 1 BPersVG, analog entsprechendes LPersVG
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