Ihr ausgewähltes Seminar


Das neue Bundesdatenschutzgesetz, ELENA und der aktuelle Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten im Visier - Grundlagenseminar

Die letzten Monate haben der Bevölkerung deutlich vor Augen geführt, was es zu schützen gilt: Das Recht auf die eigene Persönlichkeit und dessen freie Entfaltung.
Dieses Recht macht vor den Toren eines Betriebes oder einer Verwaltung nicht Halt. Natürlich gilt es auch hier. Oder gilt es nur eingeschränkt? Was genau besagt das Recht eigentlich und wie kann die Interessenvertretung im Sinne der Beschäftigten dieses Recht pflegen und fördern?

Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sollte Regelungen klären und den Bereich des betrieblichen/behördlichen Persönlichkeitsrechtes konkretisieren. Aber ist das gelungen? Sicher ist zumindest: Die Novellierung Ende 2009 hat erhebliche Auswirkungen auf den betrieblichen/behördlichen Alltag und somit auch auf die Aufgaben einer Interessenvertretung. Ebenfalls interessant gestaltet sich die Frage, wer denn nun Verantwortung für die Umsetzung des BDSG innerhalb eines Betriebes/einer Behörde trägt und welche Konsequenzen eigentlich erfolgen, wenn die Vorgaben des BDSG nicht umgesetzt werden?
Untergliedert hat der Gesetzgeber die Novellierung zudem noch in drei Teile (Novelle I bis III). Was soll das alles und was bitte bedeutet das?

Ebenfalls im Zuge der Novellierung kam plötzlich noch ein neues Meldeverfahren ins Spiel, das wirklich alle verwirrt: ELENA - der elektronische Entgeltnachweis! Was sind die eigentlichen Ziele dieses Verfahrens und was führte dazu, dass es ein einziges Chaos und nunmehr in höchstrichterlicher Instanz zu klären ist, was dieses Verfahren darf und was nicht - oder einfach: Wo hat Vater Staat das Recht, Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern zu beschneiden und welchen Einfluss kann eine Interessenvertretung nehmen?
Ach ja – ganz aktuell wurde ein Entwurf zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorgelegt!
Auch dieser wird im Rahmen des Seminars bearbeitet und entsprechend gewürdigt!

Dieses Seminar hat sich zum Ziel gesetzt, Interessenvertretern das Gesetzt zum Schutze der Persönlichkeit näher zu bringen. Die Notwendigkeit dazu, Persönlichkeitsrechte zu schützen, ergibt sich sowohl aus dem BetrVG und den LPersVG. Genau das fordert das BDSG nunmehr auch deutlich für Arbeitnehmerrechte. Die hier aufgeworfenen Fragen werden in dem Seminar beantwortet und selbstverständlich werden die betrieblichen/behördlichen Probleme und Fragen entsprechend thematisiert und - die Wahrscheinlichkeit ist hoch - auch beantwortet werden.

Inhalte:
Übersicht über einschlägige Vorschriften
Schnellübersicht der Änderungen
Einteilung der Novellen in Zeitabschnitte
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Zulässigkeitsvoraussetzung der Datenverarbeitung (Datenaskese)
Technische und organisatorische Maßnahmen - die 8 Gebote des Datenschutzes
Betrieblicher/Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Rechte der Betroffenen
Erweiterte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung
Neuregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz
Die automatisierte Einzelfallentscheidung
Kontrolle des Datenschutzes - Rechte und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten
ELENA - Was soll das, wozu ist es notwendig und was wird dazu benötigt?
Aktueller Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetz - was ist ie geregelt und wie steht es zu bestehenden Gesetzten?
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Anforderungen an Vereinbarungen

Termin: 25. bis 29. Oktober 2010

Ort: Pension Linn, Baltrum

Referent: Lorenz Hinrichs, TBS - TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Tarif A:

Tarif B: € 1290,00

Anmeldeschluss: 27. September 2010